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#Produkttrends
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Deutschland gewährt "Ersatz"-Subventionen für mit natürlichen Kältemitteln betriebene Haushaltswärmepumpen
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Für Haushaltswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
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Deutschland hat am 1. Januar 2023 eine neue staatliche Förderregelung für umweltfreundliche HLK-Systeme eingeführt, die sich auf den Austausch von Wärmepumpen konzentriert. Die förderfähigen Produkte müssen eine Leistungszahl von mindestens 2,7 aufweisen, wobei ein zusätzlicher Zuschuss von 5 % für Anlagen gewährt wird, die mit natürlichen Kältemitteln (vor allem R290/Propan) oder spezifischen Wärmequellen (nicht stapelbar) betrieben werden. Für den Ersatz alter Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen (bei den meisten Gasanlagen über 20 Jahre alt) gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von 10 %, der bis zu 40 % der Kosten abdeckt.
Die Regelung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Geräte müssen mehr als 2 000 € kosten, und die jährlichen Zuschüsse für die Renovierung von Energiesystemen pro Gebäude liegen zwischen 60 000 und 600 000 €. Bis 2024 kann der geforderte COP auf 3,0 steigen, was möglicherweise eine Aufrüstung des Systems oder eine bessere Isolierung erfordert. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Deutschland arbeitet außerdem an einem Label "Blauer Engel", das für Haushaltswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln reserviert ist.